
Die fachgerechte Festlegung von Probenahmestellen zur Untersuchung auf Legionellen ist ein zentraler Bestandteil der Trinkwasserhygiene in Gebäuden. Sie bildet die Grundlage für rechtskonforme Legionellenprüfungen gemäß § 31 TrinkwV sowie für weiterführende hygienische Bewertungen nach demDVGW-Arbeitsblatt W 551.
Als spezialisierter Dienstleister unterstützen wir Betreiber, Eigentümer, Hausverwaltungen, Planer und Facility Manager bei der qualifizierten Auswahl geeigneter Probenahmestellen in Trinkwasserinstallationen – unabhängig, normgerecht und rechtssicher.
Die Trinkwasserverordnung fordert, dass Untersuchungen auf Legionellen an repräsentativen Stellen der Trinkwasserinstallation durchgeführt werden müssen. Nur wenn die Probenahmestellen korrekt festgelegt sind, liefern die späteren Laboranalysen valide und gerichtsfeste Ergebnisse.
Fehlerhafte oder unzureichende Auswahl führt zu:
Die Festlegung darf ausschließlich durch fachkundiges, hygienisch-technisch qualifiziertes Personal erfolgen.
Wir übernehmen für Sie die vollständige Planung und Dokumentation geeigneter Probenahmestellen – individuell für Ihre Trinkwasserinstallation.
Leistungsumfang im Überblick:
Die systemische Untersuchung auf Legionellen ist eine gesetzlich vorgeschriebene mikrobiologische Prüfung von Trinkwasserinstallationen. Sie dient nicht der Kontrolle einzelner Zapfstellen, sondern der Bewertung des gesamten Systems.
Ziel ist es festzustellen, ob zentrale Bereiche der Anlage mit Legionellen belastet sind und somit ein Risiko für viele Entnahmestellen darstellen.
Die Anforderungen ergeben sich aus der Trinkwasserverordnung:
Die Probenahmestellen müssen:
Gemäß DVGW W 551 werden u. a. folgende Stellen berücksichtigt:
Die Untersuchung zeigt, ob ein Problem zentral im System vorhanden ist – nicht nur lokal an einzelnen Armaturen.
Eine weitergehende Untersuchung wird notwendig bei:
Im Gegensatz zur systemischen Untersuchung dient sie der:
Die Anzahl und Auswahl der Probenahmestellen wird deutlich erweitert und individuell festgelegt.
Zusätzliche Proben werden entnommen aus:
| Merkmal | Systemische Untersuchung | Weitergehende Untersuchung |
|---|---|---|
| Ziel | Überblick über System | Ursachenanalyse |
| Umfang | begrenzte Probenzahl | umfangreiche Beprobung |
| Fokus | zentrale Anlagenteile | gesamte Installation |
| Grundlage | § 31 TrinkwV | DVGW W 551 |
| Ergebnis | Ja/Nein-Bewertung | detaillierte Analyse |
Betreiber von Trinkwasseranlagen sind verpflichtet:
Die Einhaltung der technischen Regeln wird vermutet, wenn u. a.:
berücksichtigt werden.
Die Festlegung von Probenahmestellen ist keine Standardleistung, sondern erfordert:
Wir bieten Ihnen:
✔ unabhängige und rechtssichere Planung
✔ praxisorientierte Lösungen
✔ vollständige Dokumentation
✔ optimale Vorbereitung für Laboruntersuchungen
Rechtssicherheit
Sie erfüllen alle Anforderungen der Trinkwasserverordnung.
Kosteneffizienz
Vermeidung unnötiger oder falscher Probenahmen.
Sicherheit
Frühzeitige Erkennung von Legionellenrisiken.
Transparenz
Nachvollziehbare und dokumentierte Vorgehensweise.
Unsere Leistung richtet sich insbesondere an:
Viele Anlagen weisen erhebliche Mängel auf, z. B.:
Diese Fehler führen häufig zu:
Optional unterstützen wir auch bei:
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