Probenahmestellen Legionellen

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Festlegung von Probenahmestellen zur Untersuchung auf Legionellen

Rechtssichere Planung nach Trinkwasserverordnung (TrinkwV) & DVGW W 551

Die fachgerechte Festlegung von Probenahmestellen zur Untersuchung auf Legionellen ist ein zentraler Bestandteil der Trinkwasserhygiene in Gebäuden. Sie bildet die Grundlage für rechtskonforme Legionellenprüfungen gemäß § 31 TrinkwV sowie für weiterführende hygienische Bewertungen nach demDVGW-Arbeitsblatt W 551.

Als spezialisierter Dienstleister unterstützen wir Betreiber, Eigentümer, Hausverwaltungen, Planer und Facility Manager bei der qualifizierten Auswahl geeigneter Probenahmestellen in Trinkwasserinstallationen – unabhängig, normgerecht und rechtssicher.

Warum ist die Festlegung von Probenahmestellen so wichtig?

Die Trinkwasserverordnung fordert, dass Untersuchungen auf Legionellen an repräsentativen Stellen der Trinkwasserinstallation durchgeführt werden müssen. Nur wenn die Probenahmestellen korrekt festgelegt sind, liefern die späteren Laboranalysen valide und gerichtsfeste Ergebnisse.

 

Fehlerhafte oder unzureichende Auswahl führt zu:

  • falschen Untersuchungsergebnissen
  • nicht erkannten Kontaminationen
  • unnötigen Sanierungskosten
  • rechtlichen Risiken für Betreiber

 

Die Festlegung darf ausschließlich durch fachkundiges, hygienisch-technisch qualifiziertes Personal erfolgen.

Unsere Leistung: Festlegung von Probenahmestellen

Wir übernehmen für Sie die vollständige Planung und Dokumentation geeigneter Probenahmestellen – individuell für Ihre Trinkwasserinstallation.

 

Leistungsumfang im Überblick:

  • Analyse Ihrer Trinkwasserinstallation (Bestandsaufnahme)
  • Bewertung nach allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.)
  • Festlegung der Probenahmestellen gemäß TrinkwV und DVGW W 551
  • Differenzierung zwischen:
    – systemischer Untersuchung
    – weitergehender Untersuchung
  • Erstellung von Probenahmeplänen
  • Dokumentation zur Vorlage bei Behörden und Laboren
  • Beratung zu notwendigen Nachrüstungen (z. B. Probenahmeventile)

Systemische Untersuchung nach § 31 TrinkwV (orientierende Untersuchung)

 

Was ist eine systemische Untersuchung?

Die systemische Untersuchung auf Legionellen ist eine gesetzlich vorgeschriebene mikrobiologische Prüfung von Trinkwasserinstallationen. Sie dient nicht der Kontrolle einzelner Zapfstellen, sondern der Bewertung des gesamten Systems.

Ziel ist es festzustellen, ob zentrale Bereiche der Anlage mit Legionellen belastet sind und somit ein Risiko für viele Entnahmestellen darstellen.

Gesetzliche Grundlage

Die Anforderungen ergeben sich aus der Trinkwasserverordnung:

  • Untersuchungspflicht für Großanlagen
  • regelmäßige Beprobung (in der Regel jährlich oder alle 3 Jahre)
  • Probenahme an mehreren repräsentativen Stellen

Anforderungen an Probenahmestellen

Die Probenahmestellen müssen:

  • repräsentativ für das Gesamtsystem sein
  • nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik festgelegt werden
  • unabhängig von der Probenahme definiert werden
  • hygienisch korrekt eingerichtet sein

Typische Probenahmestellen (systemische Untersuchung)

Gemäß DVGW W 551 werden u. a. folgende Stellen berücksichtigt:

  • Austritt des Trinkwassererwärmers (Warmwasser)
  • Eintritt der Zirkulation
  • Ende jedes Steigstrangs
  • Ziel ist es, alle relevanten Systembereiche abzubilden, ohne jede einzelne Entnahmestelle zu untersuchen.

Ziel der systemischen Untersuchung

  • Nachweis der hygienischen Sicherheit der Anlage
  • Erkennung systemischer Kontaminationen
  • Grundlage für weitere Maßnahmen

 

Die Untersuchung zeigt, ob ein Problem zentral im System vorhanden ist – nicht nur lokal an einzelnen Armaturen.

Weitergehende Untersuchung nach DVGW Arbeitsblatt W 551

Wann ist eine weitergehende Untersuchung erforderlich?

Eine weitergehende Untersuchung wird notwendig bei:

  • Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes
  • auffälligen Ergebnissen der systemischen Untersuchung
  • behördlichen Anforderungen
  • Gefährdungsanalysen

Ziel der weitergehenden Untersuchung

Im Gegensatz zur systemischen Untersuchung dient sie der:

  • genauen Lokalisierung der Kontaminationsquelle
  • Bewertung des Ausmaßes der Belastung
  • Vorbereitung gezielter Sanierungsmaßnahmen

Erweiterte Probenahmestellen

Die Anzahl und Auswahl der Probenahmestellen wird deutlich erweitert und individuell festgelegt.

Zusätzliche Proben werden entnommen aus:

  • einzelnen Stockwerksleitungen
  • selten genutzten Entnahmestellen
  • stagnierenden Leitungsabschnitten
  • Membranausdehnungsgefäßen
  • Entleerungs- und Nebenleitungen
  • ggf. Kaltwasserleitungen bei Erwärmungsverdacht

Besonderheiten der weitergehenden Untersuchung

  • keine pauschale Anzahl von Proben
  • objektspezifische Planung erforderlich
  • detaillierte Kenntnis der Installation notwendig
  • enge Abstimmung mit Gesundheitsamt und Labor

Unterschiede: Systemische vs. weitergehende Untersuchung

Merkmal Systemische Untersuchung Weitergehende Untersuchung
Ziel Überblick über System Ursachenanalyse
Umfang begrenzte Probenzahl umfangreiche Beprobung
Fokus zentrale Anlagenteile gesamte Installation
Grundlage § 31 TrinkwV DVGW W 551
Ergebnis Ja/Nein-Bewertung detaillierte Analyse

Rechtliche Anforderungen & Betreiberpflichten

Betreiber von Trinkwasseranlagen sind verpflichtet:

  • geeignete Probenahmestellen bereitzustellen
  • regelmäßige Untersuchungen durchführen zu lassen
  • Ergebnisse zu dokumentieren
  • bei Auffälligkeiten Maßnahmen einzuleiten

 

Die Einhaltung der technischen Regeln wird vermutet, wenn u. a.:

  • DVGW W 551
  • DIN EN ISO 19458

berücksichtigt werden.

Unsere Expertise für Ihre Sicherheit

Die Festlegung von Probenahmestellen ist keine Standardleistung, sondern erfordert:

  • tiefes Verständnis von Trinkwasserinstallationen
  • Kenntnis der aktuellen Regelwerke
  • praktische Erfahrung in der Hygiene-Bewertung

 

 

Wir bieten Ihnen:

✔ unabhängige und rechtssichere Planung
✔ praxisorientierte Lösungen
✔ vollständige Dokumentation
✔ optimale Vorbereitung für Laboruntersuchungen

Vorteile unserer Leistung

Rechtssicherheit

Sie erfüllen alle Anforderungen der Trinkwasserverordnung.

Kosteneffizienz

Vermeidung unnötiger oder falscher Probenahmen.

Sicherheit

Frühzeitige Erkennung von Legionellenrisiken.

Transparenz

Nachvollziehbare und dokumentierte Vorgehensweise.

Für wen ist diese Leistung relevant?

Unsere Leistung richtet sich insbesondere an:

  • Eigentümer von Mehrfamilienhäusern
  • Wohnungsbaugesellschaften
  • Hausverwaltungen
  • Betreiber von öffentlichen Gebäuden
  • Hotels und Beherbergungsbetriebe
  • Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen
  • Gewerbliche Immobilienbetreiber

Häufige Fehler bei der Festlegung von Probenahmestellen

Viele Anlagen weisen erhebliche Mängel auf, z. B.:

  • zu wenige oder falsch platzierte Probenahmestellen
  • fehlende Berücksichtigung aller Steigstränge
  • ungeeignete Entnahmearmaturen
  • fehlende Dokumentation

 

Diese Fehler führen häufig zu:

  • nicht aussagekräftigen Ergebnissen
  • unnötigen Wiederholungsprüfungen
  • rechtlichen Problemen

Ablauf unserer Leistung

  1. Erstaufnahme der Anlage
  2. Analyse der Systemstruktur
  3. Festlegung der erforderlichen Probenahmestellen
  4. Erstellung eines Probenahmeplans
  5. Dokumentation und Übergabe

 

Optional unterstützen wir auch bei:

  • Gefährdungsanalysen
  • Sanierungskonzepten
  • Koordination mit Laboren

Wir sind bundesweit tätig.