Die Durchführung der Überprüfung nach § 14 der 42. BImSchV findet im akkreditierten Bereich der Inspektionsstelle statt und trägt somit zur Sicherheit des Betreibers bei. Der Anbieterkreis der Prüfenden Stellen ist auf Grundlage des § 14 der 42. BImSchV beschränkt.
Die Durchführung einer Gefährdungsanalyse/Risikoabschätzung nach Trinkwasserverordnung durch eine akkreditierte Inspektionsstelle trägt der Sicherheit des Betreibers und somit dem gesundheitlichen Verbraucherschutz bei.
Die Gefährdungsanalysen/Risikoabschätzungen werden im akkreditierten Bereich der Inspektionsstelle durchgeführt.
Die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung für RLT-Anlagen finden nicht im akkreditierten Bereich der Stelle statt, sondern wird auf Grundlage der VDI-Richtlinie 6022 im nicht überwachten Bereich der Stelle angeboten.