Entsprechend der Richtlinie VDI 6022 ist der Hygienezustand einer RLT-Anlage und das daraus abzuleitende Risikopotential in regelmäßigen Abständen im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung zu bewerten.
Die Gefährdungsbeurteilung wird von einer hygienisch-fachkundigen Person insbesondere auf Grundlage folgender Aspekte durchgeführt:
Auswertung und Beurteilung der vom Betreiber durchgeführten Hygieneinspektionen
Berücksichtigung tätigkeitsbezogener Gefährdungen (bspw. Arbeiten mit oder im Wirkungsbereich von RLT-Anlagen)
Notwendigkeit für eine Gefährdungsbeurteilung für RLT-Anlagen/RLT-Geräte
Die Notwendigkeit ergibt sich aus unterschiedlichen staatlichen Regelwerken, sowie den Anforderungen der Arbeitssicherheit.
Die Gefährdungsbeurteilung ist durch fachkundiges Personal durchzuführen und schriftlich zu dokumentieren.