Gefährdungsbeurteilung Lüftung

Gefährdungsbeurteilung Lüftung

Entsprechend der Richtlinie VDI 6022 ist der Hygienezustand einer RLT-Anlage und das daraus abzuleitende Risikopotential in regelmäßigen Abständen im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung zu bewerten.

Die Gefährdungsbeurteilung wird von einer hygienisch-fachkundigen Person insbesondere auf Grundlage folgender Aspekte durchgeführt:

  • Auswertung und Beurteilung der vom Betreiber durchgeführten Hygieneinspektionen
  • Anlagendokumentation (Betriebsbücher, Schemen, etc.)
  • Betriebsanleitungen des Herstellers/Errichters
  • Berücksichtigung tätigkeitsbezogener Gefährdungen (bspw. Arbeiten mit oder im Wirkungsbereich von RLT-Anlagen)

Notwendigkeit für eine Gefährdungsbeurteilung für RLT-Anlagen/RLT-Geräte

Die Notwendigkeit ergibt sich aus unterschiedlichen staatlichen Regelwerken, sowie den Anforderungen der Arbeitssicherheit.
Die Gefährdungsbeurteilung ist durch fachkundiges Personal durchzuführen und schriftlich zu dokumentieren.