Die Durchführung der Überprüfung nach § 14 der 42. BImSchV findet im akkreditierten Bereich der Inspektionsstelle statt und trägt somit zur Sicherheit des Betreibers bei. Der Anbieterkreis der Prüfenden Stellen ist auf Grundlage des § 14 der 42. BImSchV beschränkt.

Die Durchführung einer Gefährdungsanalyse/Risikoabschätzung nach Trinkwasserverordnung durch eine akkreditierte Inspektionsstelle trägt der Sicherheit des Betreibers und somit dem gesundheitlichen Verbraucherschutz bei.
Die Gefährdungsanalysen/Risikoabschätzungen werden im akkreditierten Bereich der Inspektionsstelle durchgeführt.

Die richtige Festlegung von Probenahmestellen ist entscheidend für valide und rechtssichere Legionellenuntersuchungen. Wir sorgen dafür, dass Ihre Trinkwasseranlage normgerecht bewertet wird – als sichere Grundlage für alle weiteren hygienischen Maßnahmen. So vermeiden Sie Risiken, unnötige Kosten und schaffen Klarheit für Betreiber und Behörden.

Die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung für RLT-Anlagen finden nicht im akkreditierten Bereich der Stelle statt, sondern wird auf Grundlage der VDI-Richtlinie 6022 im nicht überwachten Bereich der Stelle angeboten.
Die Hygiene-Erstinspektion nach VDI 6023 stellt sicher, dass Ihre Trinkwasseranlage bereits vor Inbetriebnahme höchsten hygienischen und technischen Anforderungen entspricht. Als unabhängige Inspektionsstelle prüfen wir neutral und normgerecht – für maximale Sicherheit, Qualität und Rechtssicherheit von Anfang an. So vermeiden Sie Risiken, Mängel und spätere Haftungsprobleme.
Sachverständigengutachten schaffen Klarheit bei hygienisch-technischen Problemen in Trinkwasseranlagen und liefern belastbare Entscheidungsgrundlagen. Wir analysieren Ursachen, bewerten Risiken und entwickeln fundierte Maßnahmen – unabhängig, objektiv und rechtssicher. So gewinnen Sie Sicherheit, Transparenz und Kontrolle in komplexen Situationen.
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