Die UBA-Empfehlung zur Durchführung einer Gefährdungsanalyse nach Trinkwasserverordnung nennt nicht ohne Grund akkreditierte Inspektionsstellen (ATHIS ist eine dieser für Trinkwasserhygiene akkreditierten Inspektionsstellen) an erster Stelle bei den für die Durchführung einer Gefährdungsanalyse erforderlichen Qualifikationen.
Eine akkreditierte Inspektionsstelle führt die Ortsbesichtigung als Inspektion durch. Auf dieser Basis wird die Gefährdungsanalyse erstellt. Die Qualifikation der Inspektoren sowie die Dokumentation der Inspektion werden regelmäßig extern überprüft. Daher ist sichergestellt, dass u.a. die Anforderungen der UBA-Empfehlung zur Gefährdungsanalyse nach Trinkwasserverordnung genau und vollständig umgesetzt werden.
Als DAkkS akkreditierte Inspektionsstelle des Typ A führen wir im Auftrag von Privatkunden oder von Behörden Prüfungen und Bewertungen im Rahmen der Trinkwasserverordnung, hier insbesondere Risikoabschätzungen (Gefährdungsanalysen) nach § 51 Abs. 1 Trinkwasserverordnung, durch.
Bei Erreichen des technischen Maßnahmenwertes der Trinkwasserverordnung, dieser ist entsprechend Anlage 3 Teil ll Trinkwasserverordnung auf 100 KBE/100 ml (Legionellen/Trinkwasser) festgelegt, ist der Betreiber einer Anlage entsprechend § 51 Abs. 1 Trinkwasserverordnung zur Durchführung einer Risikoabschätzung (Gefährdungsanalyse) verpflichtet. Bei dem technischen Maßnahmenwert (Legionellen) handelt es sich bestimmungsgemäß nicht um einen Grenzwert, somit besteht vom Betreiber also keine direkte Verpflichtung bei dessen Überschreitung sofort die Abgabe des mit Legionellen belasteten Trinkwassers einzustellen, sondern es muss eine hygienisch technische Überprüfung der Anlage, die so genannte Risikoabschätzung (Gefährdungsanalyse), veranlasst werden.
Bei der Risikoabschätzung (Gefährdungsanalyse) nach § 51 Abs. 1 sind vom Durchführenden (Sachverständigen) Feststellungen über den hygienisch technischen Zustand der Trinkwasser-Installation anzustellen, insbesondere solche, welche zur Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes mit Legionellen geführt haben können.
Zur Sicherstellung der Qualität unserer Inspektionsleistungen werden wir in regelmäßigen Abständen durch die für uns zuständige Bundesbehörde, die nationale Akkreditierungsstelle der Bundesrepublik – DAkkS, überwacht und bewertet. Das bedeutet, dass die Qualität der von uns erstellten Berichte durch die zuständige Bundesbehörde geprüft und für geeignet befunden wurde.
Durch den Status als „Typ A“ Stelle bieten wir darüber hinaus absolute Neutralität gegenüber dem gesamten Kreis der Beteiligten (Betreiber, Planer, Labor, Installateur, Nutzer, etc.), da es uns, sowie unseren Mitarbeitern, grundsätzlich untersagt ist, uns an Planung, Bau, Betrieb von Trinkwasser-Installationen (ausgenommen Eigengebrauch), oder dem Vertrieb von Produkten, welche dem Bereich Trinkwasser-Installation zuzurechnen sind, zu beteiligen.
Die so gelieferten Inspektionsergebnisse (Risikoabschätzungen / Gefährdungsanalysen) sind stets glaubhaft und tragen somit zur rechtlichen Absicherung aller beteiligter Parteien, auch bei gerichtlichen Auseinandersetzungen, bei.
Entsprechend der nach § 51 Abs. 1 Trinkwasserverordnung bei der Durchführung von Risikoabschätzungen (Gefährdungsanalysen) anzuwenden Empfehlung des Umweltbundesamtes vom 14.12.2012, sollen Risikoabschätzungen (Gefährdungsanalysen) nach Trinkwasserverordnung an erster Stelle durch geeignete Mitarbeiter akkreditierter Inspektionsstellen für Trinkwasserhygiene durchgeführt werden.
Auf Grund der von uns angewendeten Qualitätssicherungsprogramme erhalten Sie von uns kurze und auf das Wesentliche beschränkte Berichte, welche sich an den nach TrinkwV geforderten allgemein anerkannten Regeln der Technik und nicht ausschließlich an diversen technischen Regelwerken privater Vereine wie bspw. DIN, VDI, DVGW orientieren
Grundsätzlich muss bei einer Gefährdungsanalyse nach den Anforderungen des Umweltbundesamtes differenziert werden, ob die Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes auf Grund einer lokalen Kontamination mit Legionellen, oder auf Grund einer systematischen Kontamination mit Legionellen angezeigt wurde.
Die zugehörige Empfehlung des Umweltbundesamtes (UBA) zur Durchführung einer Gefährdungsanalyse nach Trinkwasserverordnung in Verbindung mit der Empfehlung des Umweltbundesamtes zur Durchführung einer systemischen Untersuchung auf Legionellen nach Trinkwasserverordnung geben hier folgende relevante Hinweise:
Die systemische Untersuchung gemäß § 31 TrinkwV entspricht einer orientierenden Untersuchung, wie sie im DVGW-Arbeitsblatt W 551 beschrieben wird. Der Begriff „systemisch“ verdeutlicht, dass es nicht um die Feststellung der Legionellenfreiheit an allen lokalen Entnahmestellen geht, sondern um die Überwachung der Trinkwasser-Installation in der Gesamtheit. Das Ziel ist eine mögliche Kontamination mit Legionellen in Teilen der Trinkwasser-Installation festzustellen, die einen Einfluss auf eine größere Anzahl an Entnahmestellen haben kann, insbesondere in den zentralen Teilen der Trinkwasser- Installation wie Trinkwassererwärmungsanlagen, Verteilern, Steigsträngen oder Zirkulationsleitungen
Eine lokale Kontamination bezieht sich auf eine Verkeimung einer einzelnen Entnahmearmatur mit Legionellen (z. B. eines Duschkopfes oder eines Duschschlauchs). Der Einfluss einer lokalen Kontamination auf benachbarte Entnahmearmaturen oder Teile der Trinkwasser-Installation ist begrenzt. Darüber hinaus stehen lokale Kontaminationen im Gegensatz zu systemischen Kontaminationen in der Regel in engem Zusammenhang mit der individuellen Nutzung der beprobten Entnahmestelle.
Die entsprechenden Empfehlungen des Umweltbundesamtes zur Durchführung einer Gefährdungsanalyse, sowie die Empfehlung zur Durchführung der systematischen Untersuchung nach Trinkwasserverordnung auf Legionellen finden Sie unter den folgenden Links:
UBA Empfehlung systemische Untersuchung Legionellen
Empfehlungen Gefaehrdungsanalyse Trinkwv
Im Folgenden werden die wesentlichen Elemente einer Gefährdungsanalyse dargestellt. Die Reihenfolge kann dabei im Einzelfall abweichen. Voraussetzung für die Gefährdungsanalyse ist in jedem Fall eine umfassend dokumentierte Ortsbegehung /-besichtigung des gesamten Verteilungssystems unter technischen und hygienischen Aspekten.
(z. B. Unterlagen zur Planung, Ausführung der TrinkwasserInstallation (Installationspläne), Betriebsführung und zum Brandschutz, Aufzeichnungen über bereits vorliegende Ergebnisse von hygienisch-mikrobiologischen Untersuchungen etc.)
unter Hinzuziehung von Planungsunterlagen und Aufzeichnungen, die Aufbau und Betrieb der Trinkwasser-Installation dokumentieren. Sofern diese Planungsunterlagen/Aufzeichnungen aktuell nicht vorliegen, ist ein aktuelles Schema der Leitungsführung schnellstmöglich zu erstellen oder erstellen zu lassen. Für die aktuelle Gefährdungsanalyse sind die notwendigen Informationen durch Befragungen und eigene Inaugenscheinnahme zusammen zu tragen.
(insbesondere Temperatur an endständigen Entnahmestellen, in der Zirkulation und in der Warmwasserbereitung, siehe auch VDI 6023, DIN EN 806, DIN 1988 und DVGW W 551 sowie W 553)
in weiteren Anlagenteilen (weitergehende Untersuchungen gemäß DVGW W 551)
der Ergebnisse und Befunde und Ableitung von Maßnahmen.
Die Leistungen der Inspektionsstelle tragen somit zur Sicherstellung der hygienischen Anforderungen im Trinkwasser, als der so genannten Trinkwasserhygiene, bei.
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